DIE AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen der
Carlshamn Charter
Der Chartervertrag kommt unmittelbar durch die Bestätigung mit Rechnungslegung der Charteranfrage zu stande. Diese AGB sind uneingeschränkter Bestandteil des Chartervertrages.
Das Chartergebiet ist die südliche Ostsee im Küsten (Schären-) gebiet von Blekinge Län (Land) sowie der Kalmar Sund einschl. Ölands Küste in Schweden. Andere Fahrgebiete bedürfen gesonderter Abspache. Ausgelobte Rabatte addieren sich nicht.Zahlung, Rücktritt, Nichtantritt des Charterers
vom Charterpreis sind 30 % innerhalb von 10 Werktagen bei Vertragsabschluß fällig, der Rest von 70 % , vier Wochen vor Charterbeginn. Die Kaution von € 900,- für Segelyachten und €1200,- für Motoryachten sowie die jeweiligen Kautionen für Motorboote, sind mit der letzten Rate zu entrichten und werden nach Beendigung der Charter sofort zurück überwiesen, sofern keine Havarie oder sonstiger Schaden vorliegt. Die Teilbeträge sind auf der Charter-Rechnung ausgewiesen und sind verbindliche Fixtermine.
Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so teilt er dieses unverzüglich schriftlich mit. Gelingt eine anderweitige Vercharterung zu den selben Konditionen, so erhält der Charterer seine Zahlungen abzüglich der entstandenen Handlungskosten in Höhe von 15% des Charterpreises zurück. Gelingt keine Vercharterung, so hat der Charterer folgende Stornierungskosten zu tragen:Bei Stornierung bis zu 60 Tage vor Charterbeginn – 30 % des Charterpreises
Bei Stornierung zwischen 59 und 20 Tagen vor Charterbeginn -- 70 % des Charterpreises
Bei Stornierung zwischen 19 Tagen und Charterbeginn -- 100% des Charterpreises.Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und ggf. eine Skipperhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Zahlt der Charterer nicht innerhalb der in der Rechnung genannten Fix - Termine, kann Carlshamn Charter unter in Anspruchnahme der Stornierungskosten vom Vertrag zurücktreten. Nachfristen sind ausgeschlossen.
Übergabe der Yacht (jeweils Samstags 13:00 Uhr)
1. Die Yacht wird dem Charterer sauber, segelklar, seetüchtig und vollgetankt übergeben.2. Kann die Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. Durch notwendige Reparatur, Seeuntüchtigkeit infolge Haverie bei der Vorcharter, nicht rechtzeige Rückkehr aus der Vorcharter), kann Carlshamn Charter eine gleichwertige Ersatzyacht stellen. Ist dies Carlshamn Charter nicht möglich, kann Carlshamn Charter unter Erstattung aller vom Charterer geleisteten Zahlungen, vom Vertrag zurücktreten. Über den Charterpreis hinaus gehende Ersatzansprüche des Charterers sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine während der Charter eintretende Seeuntüchtigkeit infolge technischen Defekts. Die Erstattung bezieht sich dann auf die noch verbleibende Zeit.
3. Yachtzustand und Vollständigkeit der Ausrüstung und des Inventars, werden an Hand einer Checkliste geprüft und durch Unterschriften bestätigt. Beanstandungen und Mängel sind vor Antritt des Törns zu vermerken. Mängel am Boot oder an der Ausrüstung, welche die Seetüchtigkeit des Bootes nicht beeinträchtigen und die Nutzung weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
4. Tiere an Bord sind nicht gestattet.
5. Premium Chartergäste werdem durch Quick-Check-in einklariert und sind in 10 Min. klar zum Auslaufen.
Kenntnisse und Pflichten des Charterers
Der Charterer erklärt ausdrücklich als Schiffsführer:
- Im Besitz eines gültigen Befähigungsnachweises (SBF K, oder SBF S, oder SSS,oder SSK) zu sein und nautische sowie seemännische Kenntnisse zum Befahren des vorgesehenen Seegebietes zu haben.
- die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung einer Yacht zu besitzen . Ist der Charterer nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen der Yacht , behält sich Carlshamn Charter vor, die Übergabe der Yacht bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern .Erkennt Carlshamn Charter, dass der Charterer trotz vorhandensein des Befähigungnachweises nicht in der Lage ist die Yacht oder das Boot zu führen, hat Carlshamn Charter das Recht zur fristlosen Kündigung des Chartervertrages . Der restliche Charterpreis wird dann erstattet, mindestens wird jedoch ein Handlungskostenaufwand von 15% des Gesamtcharterpreises einbehalten.
- die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sowie das Loogbuch in gesetzlich vorgeschriebener Form zu führen.
- die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken zu verwenden, keine fremden Passagiere mitzunehmen, die Yacht ohne schriftliche Genehmigung der Carlshamn Charter keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen Güter oder verbotene Stoffe, zu transportieren.
- das vereinbarte Seegebiet nur mit vorheriger Zustimmung von Carlshamn Charter zu verlassen.
- keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen.
- Die Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten, sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren und während des Törns dafür Sorge zu tragen, dass die Crew die Rettungswesten trägt.
- bei durch SMS übermittelten Starkwind- oder Sturmwarungen ( ab 7 Bft.) den Hafen nicht zu verlassen, oder Schutz in den Schären zu suchen.
- bei Schäden, Kollisionen,Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sofort Carlshamn Charter zu benachrichtigen. Beim Schaden am Boot oder an Personen eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes oder sonstigen Amtsträgern zu sorgen.
- im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen die Yacht immer mit der eigenen Leine abschleppen zu lassen und keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.
- die an Bord befindliche Funkanlage soll nur für Seenotfälle (Kanal 16) benutzt werden.
Reparaturen , Motoren- und Bilgenüberwachung
1. Reparaturen werden grundsätzlich und unmittelbar durch Carlshamn Charter durch ein Service Fahrzeug an der gesamten Küste von Blekinge ausgeführt. Ist dies nicht möglich, wird die Reparatur durch Carlshamn Charter beauftragt.2. Die Bilge ist täglich durch den Charterer zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen oder Überhitzen oder Überdrehen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Schäden die aus fehlerhafter Bedienung von Instrumenten oder Maschinen entstehen sind ebenfalls nicht versichert. Ebenso darf der Motor bei Krängung unter Segeln über 10 Grad nicht benutzt werden.
3.Zusätzliche Inspektionen des Unterwasserschiffes in Folge Grundberührung sind Kostenpflichtig und werden gem. Preistabelle (Stundenlohn, Anfahrt km, ggf.Kranen) abgerechnet.
Haftung
1. Carlshamn Charter haftet dem Charterer nur für Schäden, welche diesem infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstehen.2. Carlshamn Charter haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Handbücher, Kompass, Gps und Echolot, oder deren plötzlichen Ausfall, verursacht werden.
3. Die Yachten und Boote ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt € 900,-(Segel o. Motorb.) oder € 1200,-(Motory.)
Haftung des Charterers
1. Für Handlungen oder Unterlassungen des Charterers, für die der Vercharterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht in eigener Verantwortung. Carlshamn Charter haftet weder für ihn noch für andere Personen an Bord.2. Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder zu Land.
3. Verspätete Rückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens Carlshamn Charter . Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Kasko-Versicherung durch Carlshamn Charter zu keiner Haftungsfreistellung des Charterers für Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regreß-Nahme des Charterer vorbehalten hat. Dies trifft insbesondere zu, für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, falsche Bedienung von Geräten und Maschinen, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige daraus entstehende Folgeschäden.
Rückgabe der Yacht (jeweils Freitag bis 18:00 Uhr)
1. Der Charterer hat seien Törnplan so einzurichten, dass eine vertragsgemässe Rückgabe pünktlich erfolgen kann. Eine Verlängerung der Charterzeit ist nur mit Zustimmung von Carlshamn Charter möglich.
2. Die Yacht wird mit geleertem Septitank / geleertem Porta Potti zurückgegeben. Nicht geleerte Fäkaltanks werden mit Euro 50,- berechnet. Verstopfte Fäkaltanks mit Euro 100,- Gebunkert (Motoryacht - boot) wird von Carlshamn Charter und gem . Preis pro Liter der Prem Tankstelle in Karlshamn abgerechnet.3. Die hinterlegte Kaution wird bei mängelfreier, vollzähliger Rückgabe und nach Vorlage des Videoberichts unverzüglich zurückerstattet.
4. Verschmutzt zurückgegebene Rettungswesten, werden mit Euro 30,- berechnet.
Vereine, Clubs, Schulen und andere Organisationen
Der Service wird von den Vereinen pP selbst durchgeführt. Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Im Schadenfall besteht kein Anspruch auf eine Ersatzyacht. Jeder Schaden wird separat abgerechnet.
salvatorische Klausel
1. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im übrigen. Die Parteien vereinbaren, die unwirksamen Regelungen durch möglichst nahe kommende wirksame Regelungen zu ersetzen.Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand und Recht am Sitz von Carlshamn Charter gilt als vereinbart.